Gründercoaching

weitere Informationen Tatsache ist, dass die ersten 2-3 Jahre nach der Gründung für den langfristigen Erfolg oder Misserfolg Ihres Vorhabens entscheidend sind. Fakt ist (leider) auch, dass knapp 30 % der Gründer innerhalb der ersten 3 Jahre scheitern. Dies könnte sehr oft vermieden werden, wenn frühzeitig externe Berater eingeschaltet würden, die auf Problembereiche aufmerksam machen und Lösungsvorschläge erarbeiten. Genau hier setzt das Gründercoaching Deutschland an, das die Bundesregierung gemeinsam mit dem Europäischen Sozialfonds aufgesetzt hat.

Bei dem Programm Gründercoaching Deutschland geht es darum, dass Sie Beratung von Experten in Anspruch nehmen können, die mit bis zu 75 % (aus Arbeitslosigkeit 90 %) gefördert werden. Folgende Punkte gilt es beim Gründercoaching zu beachten:
Für wen ist das Gründercoaching Deutschland?
Existenzgründer, die Ihre Erfolgschancen mit dem Gründercoaching Deutschland wesentlich erhöhen können, haben innerhalb der ersten 5 Jahre nach der Gründung Anspruch auf das Gründercoaching und die Zuschüsse für die Beratung.
Wie viel wird bezuschusst (Förderhöhe)?
Der Maximalbetrag für das Honorar der Beratung liegt bei 6.000 €. Dabei darf das Tageshonorar im Rahmen des Gründercoaching nicht mehr als 800 € betragen. Dabei werden die Kosten für die Beratung wie folgt bezuschusst:
75 % in den neuen Bundesländern sowie in Brandenburg-Südwest, Lüneburg, Leipzig und Halle
50 % in den alten Bundesländern und Berlin, außer Lüneburg
Übrigens: Wenn Sie aus der Arbeitslosigkeit gründen möchten, so werden bis zu 90% durch das Gründercoaching gefördert.
Welche Kosten der Beratung tragen Sie selbst (Eigenanteil)?
Folgende Kosten müssen Sie selbst übernehmen:
Den Eigenanteil am Beraterhonorar
die Fahrtkosten des Beraters
sonstige Nebenkosten in der Beraterrechnung
die Mehrwertsteuer auf den gesamten Nettorechnungsbetrag

Gutachten

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Warum einen Sachverständigen/Gutachter?
Die Beauftragung eines Sachverständigen ist in der heutigen Zeit ein ganz normaler Vorgang geworden. Dieses liegt einerseits an der starken Zunahme von Verordnungen, Normen und Gesetzen und andererseits an der Komplexität bei hohen Qualitätsansprüchen an Material und Leistungen die eine sachgerechte Beurteilung von einzelnen Sachverhalten immer weiter erschwert.

Entscheidungsträger, wie z.B. Unternehmer, Manager, Anwälte und natürlich Richter, verfügen häufig nicht über spezifisches und umfangreiches Fachwissen in bestimmten Bereichen, um Entscheidungen bezüglich aktueller Entwicklungen und Abläufe korrekt und in angemessener Zeit selbständig zu treffen.

Berücksichtigt man hierzu noch den Faktor Zeit, der bei vielen Streitigkeiten eine sehr große Rolle spielt, so werden heute sehr oft Zugeständnisse hingenommen in Größenordnungen die viele Aufträge eben auch unrentabel gestalten.

Gelangen solche Streitigkeiten vor Gericht, so sollte man bedenken, dass juristische Entscheidungen sowie technische Abläufe verstärkt auf sachverständige oder auch gutachterliche Aussagen gestützt sind.

Gerade in den letzten Jahren konnte vermehrt festgestellt werden, dass Sachverständige / Gutachter gefragt sind wie nie. Die Nachfrage steigt dabei nicht nur im Bereich klassischer Schadensbegutachtungen (Private – Versicherungen – Gerichte). Auch Kontrollaufgaben, Leistungsabnahmen, Coachingmaßnahmen sowie Themen der Prozessoptimierung erfordern die Konsultation eines Gutachters.

Als Gutachter bzw. Sachverständiger unterstütze ich mit meiner Tätigkeit die Entscheidungsfindung und die Lösung von Problemen bei verschiedensten Sachverhalten Sie können sich darauf verlassen, dass ich unabhängig, unparteiisch sowie objektiv beurteile und bewerte.
Die Sachverhalte werden selbstverständlich in verständlicher Form dargelegt. Ich greife dabei stets auf die neuesten technischen und wissenschaftlichen Erkenntnisse und Methoden zurück soweit sie sich bewähren. Diskretion, Verschwiegenheit und Korrektheit sind selbstverständlich.

Überdies können durch meine Tätigkeit als Sachverständiger und Gutachter Konflikte und gerichtliche Auseinandersetzungen vermieden werden. Dazu bietet sich die Möglichkeit eines Schiedsgutachtens, das im Wege der Schiedsgutachtenabrede zwischen den Parteien bereits vor Vertragsunterzeichnung vereinbart werden kann. Sollte dennoch ein Prozess notwendig werden, so kann das Gericht auf Basis eines Gutachtens zu einer objektiven und gerechten Urteilsfindung gelangen.

Einen ähnlichen Hintergrund hat auch ein Einsatz im Bereich der Mediation, die immer dann zum Einsatz kommen sollte, wenn ein teurer und langwieriger Rechtsstreit vermieden werden soll. Die Mediation kommt dabei i.d.R. bereits während der Durchführung eines Auftrages oder Projektes zum tragen. Auch hier stehe ich Ihnen als Sachverständiger jederzeit beratend zur Seite.

Unterschiedliche Arten von Gutachten:
Privatgutachten
Gutachten, die außerhalb von Gerichtsverfahren für Privatpersonen, Versicherungen, Verbände, Behörden, Organisationen, Firmen, juristische Personen erstellt werden.
Wertgutachten
Das Gutachten wird beansprucht von den Leasing-Unternehmen, Versicherungen, Steuerberatern, Behörden, Banken, Insolvenzverwaltern und Gerichten, wenn es darum geht, den aktuellen Wert von Anlagen für das grafische Gewerbe genau zu beziffern.
Schiedsgutachten
Das Schiedsgutachten ist die Stellungnahme eines unabhängigen, unparteiischen und sachverständigen Dritten zu einem zwischen den Parteien umstrittenen Sachverhalt, z.B ob eine Reklamation wirklich berechtigt ist. Die Parteien erhalten eine verbindliche Klärung ihrer bei Vertragsdurchführung entstandenen Streitfrage und vermeiden den Gang zu Gericht. Wird später dennoch ein Gericht angerufen, ist dieses an die im Schiedsgutachten getroffene Tatsachenfeststellung außer bei grober Unrichtigkeit gebunden.
Gerichtsgutachten
Gutachten für Zivilprozesse
Gutachten für Strafprozesse
Selbstständige Beweisverfahren

Hinweis:
Jedes Gutachten wird von meiner Person unabhängig und unparteiisch erstellt. Grundsätzlich wird auf persönliche Verhältnisse und Umstände bei der Fertigung des Gutachtens keine Rücksicht genommen.

Beratung

weitere Informationen Bei der betriebsindividuellen Beratung richten wir uns an Entscheider und Interessenten, die einen Überblick aktueller Techniken, Möglichkeiten, Anforderungen oder Änderungen, bezogen auf die in Ihrem Unternehmen vorhandenen Geschäftsfelder erhalten wollen.

Wir erarbeiten mit Ihnen zusammen Informations-, Planungs- und Entscheidungshilfen und erstellen Analysen bei den verschiedensten Maßnahmen:

Erfassung des IST-Zustands im Unternehmen
Formulierung des SOLL-Zustands
Geschäftsprozessoptimierung
innerbetriebliche Realisierung
Festlegung von Änderungsmaßnahmen
Hersteller- und Lieferantengespräche
Umsetzung neuer Werbestrategien